TELEFON 02571 577714

Impressum

Anbieterkennzeichnung gemäß §5 Telemediengesetz (TMG)

Martina Reske
Karriereberatung
Cheruskerstraße 24
48268 Greven
Fon: 02571 577714
Fax: 02571 8096252
info@tiro-consult.de
www.tiro-consult.de
Steuernummer:
327/5174/4808

 

Redaktionelle Verantwortung:
TIROconsult

Fotos und Bildquellen:
Wilfried Gerharz,
Gunnar Pier,
Presfoto / Freepik
Videos:
Gustav Klaus

AGB – LEISTUNGSBESCHREIBUNG

 

1.Vertragspartner

sind die TIROconsult, Cheruskerstraße 24, 48268 Greven, Telefon (02571) 577714, Telefax (02571) 8096252, Email: info@tiro-consult.de  als Auftragnehmer und der Auftraggeber (Schüler, Studenten, Absolventen bzw. Erziehungsberechtigte bei Nicht-Volljährigkeit, Berufstätige, Wiedereinsteiger, Unternehmen - im Folgenden kurz als Auftraggeber oder Kunde bezeichnet).

 

2.Vertragsgegenstand

für den Auftraggeber sind folgende Beratungsleistungen: die Potentialanalyse, das Coaching-Kompakt, die Beratung-Kompakt, das Kommunikationstraining, das Bewerbungscoaching, die strategische Beratung, das Coaching für Fach- und Führungskräfte, das Recruiting / Retention, die Outplacement-Beratung. Die einzelnen Leistungen sind in sich abgeschlossen und getrennt buchbar. Die Potentialanalyse, die Beratung-Kompakt, das Kommunikationstraining, das Bewerbungscoaching und die strategische Beratung sind modularisiert und können verknüpft werden. Darüber hinaus bietet die TIROconsult regelmäßig Seminare zu Schwerpunktthemen an. Die Termine werden über die Website bekanntgegeben. Alle Leistungen werden auf unserer Website beschrieben. Auf Wunsch lassen wir unserem Kunden eine ausführliche Leistungsbeschreibung gesondert zukommen.

 

3. Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Honorarliste, die Bestandteil des Beratungsvertrages ist. Sie wird auf Anfrage, in jedem Fall vor Auftragserteilung dem Auftraggeber per Brief, Fax oder E-Mail zugeschickt. Die Potentialanalyse, die Beratung-Kompakt das Coaching-Kompakt und die Seminare werden mit einer Pauschale vergütet. Die Kosten der Seminare werden auf unserer Website veröffentlicht. Bei allen anderen Leistungen richtet sich die Vergütung nach der Dauer/ Stundenanzahl der Beratung, die individuell - auf Wunsch des Kunden in einem gesonderten Vertrag - festgelegt wird. Eine Beratungsstunde wird mit einem entsprechend der Honorarliste ausgewiesenen und vor der Beratung bekanntgegebenen Stundensatz berechnet. Alle Preise und Stundensätze verstehen sich zuzüglich der gesetzlich zu entrichtenden Mehrwertsteuer. Zahlungen und Preisangaben erfolgen in Euro. Der in Stunden angegebene Umfang der Dienstleistungen bezieht sich auf die Zeitstunden, die ab dem ersten Tag der Beratung mit dem oder für den Kunden verbracht werden; für alle Beratungsleistungen gilt: die teilweise umfänglichen Leistungen im Vorfeld der Beratung in Form von Recherche, biografischer Anamnese, Prüfung, Beratung etc., die notwendig sind, um eine individuelle und auf den Auftraggeber angepasste Beratung gewährleisten zu können, werden nicht gesondert ausgewiesen, sie sind im Preis inbegriffen. Recherche-, Verwaltungs-, Reisezeit, die auf Verlangen des Auftraggebers nach einem ersten Beratungsgespräch verbracht wird, gilt als für den Auftraggeber verbrachte Beratungszeit.

a) Zahlungsfrist

Das Pauschalhonorar ist mit Auftragserteilung sogleich zur Zahlung fällig. Die Vergütung für die individuell geplanten Beratungen wird in Absprache mit dem Auftraggeber und der TIROconsult festgelegt. Eine Anzahlung von 50 % der kalkulierten Summe ist ebenso mit Auftragserteilung zur Zahlung fällig, die restlichen 50 % nach Erfüllung der Hälfte der vereinbarten Leistungen. Bei Verzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen und zu erheben.

 

4. Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag kommt bereits vor Ort durch mindestens zwei einander entsprechende Willenserklärung (Angebot/Offerte + Annahme/Akzeptation) oder durch die telefonische Auftragserteilung des Auftraggebers und die telefonische Annahme des Auftragnehmers zustande. Die per Post, Telefax oder E-Mail nachgesandte Auftragsbestätigung dient lediglich der schriftlichen Fixierung des geschlossenen Vertrages.

 

5. Terminregelung

Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Auftragnehmer, den Termin - vorausgesetzt er wurde frühzeitig abgesagt - anderweitig zu besetzen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 v.H. des vereinbarten Honorars zuzgl. der Auslagen zu zahlen. Kann der Termin nicht anderweitig besetzt werden, ist bei Absagen 100% des Honorars fällig.

 

6. Ausfall und Wertersatz

Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt eines solchen Umstandes. Wenn Dritte, von denen der Auftragnehmer für die Ausführung des Auftrages abhängig ist, ihre Verpflichtungen dem Auftraggeber gegenüber infolge von Umständen, die gemäß dem vorigen Absatz dieses Paragraphen für den Auftragnehmer höhere Gewalt dargestellt hätten, nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen, gilt diese Nicht- oder nicht rechtzeitige Erfüllung seitens dieser Dritten auch für den Auftragnehmer selbst als höhere Gewalt gegenüber dem Auftraggeber. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen nicht von der dem Auftragnehmer zu vertretenden Umständen eingehalten werden, ist der Auftragnehmer unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistung zu einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Im Falle des Ausfalls eines Beraters/Trainers -unter Ausschluss von Gründen höherer Gewalt- ist der Auftragnehmer verpflichtet, unverzüglich einen adäquaten Ersatzberater/-trainer zu stellen. Gelingt dies nicht, so werden die dem Kunden entstandenen Kosten (Reisekosten für bereits gebuchte Reisemittel, eventuelle Stornierungskosten für Hotel und Seminarräume) von dem Auftragnehmer übernommen.

 

7. Fahrtkosten und andere Leistungen

Eventuell anfallende Reisekosten (Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Anmietungskosten für Beratungsräumlichkeiten etc.) werden in der tatsächlich angefallenen Höhe abgerechnet. Bei Beratungen vor Ort wird neben der Vergütung für die Beratungsleistung eine zusätzliche Pauschale entsprechend der aktuellen Honorarliste erhoben. Werden über den vereinbarten Beratungsvertrag hinaus weitere Leistungen vom Auftraggeber in Anspruch genommen, werden diese separat abgerechnet. Leistungen, die durch andere Institute oder externe Trainer erbracht werden, müssen ebenso getrennt abgerechnet werden. Kosten für das vom Auftraggeber geforderte Verschicken von Bewerbungsunterlagen, für Fahrten zu Messen, Praktikumsstellen, Universitäten oder Unternehmen müssen getrennt in Rechnung gestellt werden.

 

8. Pflichten und Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Mitarbeit an der Vertragserfüllung und zur fristgerechten und wahrheitsgemäßen Bekanntgabe der für die Beratung und die Entwicklung der persönlichen Karrierestrategie notwendigen Informationen und Daten in Form von Zeugnis- und/ oder Examensnoten, eventuellen Gutachten.

 

9. Vertrauensschutz/Datenschutz

Die TIROconsult verpflichtet sich, die Daten ihrer Kunden ausschließlich zur Abwicklung des geschlossenen Beratervertrages zu verwenden und elektronisch zu speichern. Die der TIROconsult überlassene Dokumente und Gutachten werden vertraulich behandelt. Insbesondere findet die Weitergabe der Kundendaten an Dritte nicht statt, sofern dies nicht für das Bewerbungsverfahren nötig ist. Sobald der oben genannte Zweck zur Datenspeicherung weggefallen ist, hat der Kunde ein Recht darauf, die zu seiner Person gespeicherten Daten jederzeit abzurufen, ändern oder löschen zu lassen. Der Kunde stimmt der Speicherung und Weitergabe seiner personenbezogenen Daten im oben beschriebenen Rahmen zu, soweit dies in der Datenschutzerklärung der TIROconsult beschrieben ist.

 

10. Urheberrecht

Aufnahmen jedweder Form während der Beratung oder eines Kurses - auch durch den Einsatz von Mobiltelefonen etc. - sind untersagt. Jeden Missbrauch werden wir verfolgen. Ausgehändigte Unterlagen und andere für Lehrzwecke überlassene Materialien oder Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach unserer ausdrücklichen Zustimmung gestattet.

a) Urheberrecht Internet: Das gleiche gilt für den gesamten Inhalt dieser Website nebst Abbildungen, die ebenso dem Urheberrechtsgesetz unterliegen und ohne die schriftliche Zustimmung der TIROconsult weder vervielfältigt noch bearbeitet, übersetzt, eingespeichert oder verarbeitet werden dürfen. Auch die Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen ist nicht erlaubt. Ausgenommen von diesem Verbot sind der persönliche, private und nicht kommerzielle Gebrauch sowie die Speicherung in den Datenbanken von Suchmaschinen, die letztendlich dazu dienen, Nutzer zu dieser Website zu führen. Die TIROconsult behält sich vor, Abschnitte des Angebots oder das ganze Angebot zu verändern, zu löschen oder die Website einzustellen. Ein Vertragsverhältnis kommt durch die bloße Nutzung dieser Website zwischen der TIROconsult und einem Nutzer nicht zustande. 

 

11. Haftungsausschluss

Die TIROconsult übernimmt keinerlei Gewähr oder Garantie für die Aufnahme des Auftraggebers an einer Bildungseinrichtung, einer Universität oder Schule, für die Beförderung oder Einstellung in einem Unternehmen, bei einem Arbeit- oder Praktikumsgeber. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass nur die jeweilige Bildungsstätte oder der Arbeitgeber über die Erfüllung der Einstellungsvoraussetzungen, die Eignung des Beratenen entscheidet. Die TIROconsult übernimmt auch keine Gewähr für die Richtigkeit der von den oben genannten Institutionen übermittelten mündlichen und schriftlichen Informationen, Angaben und Unterlagen zu Einstellungsvoraussetzungen, Aufnahmebedingungen, Anerkennung von Leistungsnachweisen oder Urkunden. Ebenso übernimmt die TIROconsult keine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität sämtlicher in den Einzelgesprächen oder Kursen vermittelter Informationen. Obwohl die Inhalte so umfassend wie möglich präsentiert werden, wird ebenfalls keine Garantie dafür übernommen, dass sich die an eine Beratung anschließende Entscheidung eines Kunden für oder gegen eine Ausbildung, Studium ein Unternehmen als richtig erweist. Für Schäden, welche dem Kunden während des Aufenthalts in den Räumen der TIROconsult an Leib, Leben, Gesundheit oder Eigentum entstehen, haften wir nicht, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen. Die Kunden haben den Anweisungen des Coachs insoweit unbedingt Folge zu leisten, als diese sicherheitsrelevant sind. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn den Teilnehmern der Besuch von Räumlichkeiten außerhalb des eigentlichen Aufenthaltsortes bei der TIROconsult ermöglicht wird oder wenn Leistungen der TIROconsult außerhalb der eigenen, z. B. in angemieteten Räumlichkeiten erfüllt werden.

a) Haftungsausschluss Internet: Die Informationen dieser Website werden mit großer Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Die TIROconsult  übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihr im Internetauftritt bereitgestellten Informationen. Eine Haftung der TIROconsult für eventuelle Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Informationen entstehen können, wird ausgeschlossen. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss ist vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der TIROconsult. Der Haftungsausschluss erfasst auch die kostenlos zum Download bereitgestellten PDF-Dateien.

 

12. Haftungshinweis bezüglich Haftbarkeit von Links

Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil (Az. 312 O 85/98) entschieden, dass man als Betreiber einer Website für die Inhalte der verlinkten Sites mitverantwortlich gemacht werden kann. Um dieses zu verhindern, muss man sich ausdrücklich von den Inhalten dieser verlinkten Sites distanzieren. Hiermit distanziert sich die TIROconsult, Greven, von allen Inhalten der verlinkten Sites auf dieser Homepage. Diese Distanzierung gilt für alle Links auf unserer Homepage. Sollten dennoch irgendwelche Inhalte der verlinkten Seiten gegen bestehendes Recht verstoßen, bitten wir den Kunden, dieses sofort dem Webmaster zu melden. Der entsprechende Link wird dann unverzüglich von der Website entfernt.

 

13. Anwendbares Recht, Vertragssprache

Das Vertragsverhältnis der TIROconsult mit ihrem Auftraggeber unterliegt deutschem Recht. Vertragssprache ist Deutsch.

 

Schlussbestimmung

Nebenabreden bestehen derzeit nicht. Nebenabreden sowie Änderungen dieses Vertrages, auch eine Änderung dieser Klausel, bedürfen der Schriftform. Sollte dieser Vertrag oder Teile dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt er im Übrigen in Kraft. An Stelle der unwirksamen Bestimmung oder einer Regelungslücke tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am Nächsten kommt.

 

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Alle Rechte vorbehalten. Stand: Juli 2018